OGH 8Ob158/70 (RS0016130)

OGH8Ob158/707.7.1970

Rechtssatz

Die durch Vertrag nicht ausschließbare Irrtumsanfechtung, weil sie kein Recht aus dem Vertrag ist, ermöglicht auch die Anfechtung der vom schriftlichen Vertrage abweichenden Zusagen ( vgl EvBl 1965/302 S 464 ).

Normen

ABGB §871 A

8 Ob 158/70OGH07.07.1970

Veröff: SZ 43/123

1 Ob 154/15aOGH17.09.2015

Beisatz: Das Recht zur Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtums, auch wegen von einem schriftlichen Vertrag mit Schriftformvorbehalt für Abänderungen abweichender mündlicher Zusagen, kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, da es kein Recht aus dem Vertrag ist, sondern sich aus einem Mangel beim Abschluss des Vertrags ableitet. (Hier: Die klagende Partei hat durch die ihr zurechenbaren mündlichen Zusicherungen über den Umfang des Rechts der Schiabfahrt und des Gehens einen beachtlichen Geschäftsirrtum bei den Beklagten zu verantworten). (T1)

5 Ob 214/19kOGH20.02.2020

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19700707_OGH0002_0080OB00158_7000000_001

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