OGH 8Ob1577/90 (RS0006998)

OGH8Ob1577/9030.10.1990

Rechtssatz

Bei der Frage, ob das Kindeswohl durch eine Übersiedlung gefährdet ist, handelt es sich um eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden kann, wenn die Grundsätze des Pflegschaftsverfahrens gewährt wurden, insbesondere darauf Bedacht genommen wurde, daß durch die Entscheidung das Wohl der Kinder nicht gefährdet wird.

Normen

AußStrG §14 Abs1
AußStrG 2005 §62 Abs1

8 Ob 1577/90OGH30.10.1990
5 Ob 173/11vOGH09.11.2011

nur: Bei der Frage, ob das Kindeswohl durch eine Übersiedlung gefährdet ist, handelt es sich um eine nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine grundsätzliche Bedeutung zuerkannt werden kann. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19901030_OGH0002_0080OB01577_9000000_001

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