OGH 7Ob784/78 (RS0009151)

OGH7Ob784/784.10.1979

Rechtssatz

Die Mitglieder eines Vereins sind diesem gegenüber zur Treue verpflichtet, wobei diese Loyalitätspflicht umso größer ist, je wichtiger deren Stellung im Verein ist.

Normen

ABGB §26
ABGB §1210
VerG §1

7 Ob 784/78OGH04.10.1979
5 Ob 566/87OGH14.07.1987

Auch

4 Ob 71/12pOGH02.08.2012

Auch

6 Ob 62/17mOGH19.04.2017

Vgl; Beisatz: Hier: Politische Partei. Ein Parteiausschlussgrund liegt bei innerparteilicher Kritik nicht erst dann vor, wenn eine Äußerung auch nach § 1330 ABGB untersagt werden könnte. Aufgrund der Loyalitätspflicht gegenüber der Partei sind an die eigenen Parteimitglieder strengere Maßstäbe anzulegen (Hier: öffentliche Bezeichnung der Parteiführung als „Bande“, die sich „mies“ verhalte – Parteiausschluss berechtigt). (T1)

Dokumentnummer

JJR_19791004_OGH0002_0070OB00784_7800000_002

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