OGH 7Ob607/94 (RS0047241)

OGH7Ob607/9414.12.1994

Rechtssatz

Bei Vorliegen einer Unterhaltsverletzung ist grundsätzlich der gesamte angemessene Unterhalt unter Berücksichtigung bereits bezahlter Beträge in Geld zuzusprechen.

Normen

ABGB §94 Abs2

7 Ob 607/94OGH14.12.1994
3 Ob 2101/96hOGH12.06.1996

Auch

5 Ob 189/08tOGH23.09.2008

Beisatz: Es steht mit höchstgerichtlicher Judikatur in Einklang, wenn die erbrachten Teilzahlungen nicht auch schon laufend für die Zukunft durch Reduktion des Zuspruchs kontinuierlich angerechnet werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19941214_OGH0002_0070OB00607_9400000_001

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