OGH 7Ob601/94 (RS0042840)

OGH7Ob601/9423.11.1994

Rechtssatz

Ob die Art der Leitung einer Turnstunde und die Aufforderung zur Durchführung einer bestimmten Turnübung, die zu einer Verletzung eines Teilnehmers führt, einen Verschuldensvorwurf gegen den Leiter der Turnveranstaltung rechtfertigt, hängt von der besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.

Normen

ZPO §502 HI2

7 Ob 601/94OGH23.11.1994

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0070OB00601_9400000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)