OGH 7Ob215/55 (RS0018249)

OGH7Ob215/5511.5.1955

Rechtssatz

Wurde eine Ware geliefert, die von der Bestellung so erheblich abweicht, daß der Verkäufer die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten mußte, so ist für die Erhebung eines Gewährleistungsanspruches zB auf Preisminderung kein Raum. Denn in einem solchen Falle würde nicht eine mangelhafte Erfüllung, sondern eine Nichterfüllung des Vertrages vorliegen, deren Rechtsfolgen nicht nach Gewährleistungsgrundsätzen, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen über entgeltliche Verträge und Geschäfte nach §§ 918 ff ABGB zu beurteilen wären.

Normen

ABGB §918 Ia
ABGB §932 I
HGB §378

7 Ob 215/55OGH11.05.1955

Veröff: SZ 28/132

5 Ob 131/64OGH14.05.1964

Veröff: JBl 1964,565

5 Ob 158/65OGH06.07.1965

Veröff: EvBl 1966/56 S 72

8 Ob 94/66OGH05.04.1966
8 Ob 325/67OGH28.11.1967

Ähnlich; Beisatz: Kauf einer Eiserzeugungsmaschine und eines Patentrechtsanteils daran unter der - später nicht erfüllten Zusage, der Käufer könne damit nach § 17 PatG Speiseeis erzeugen. (T1)

8 Ob 343/71OGH25.01.1972

Veröff: HS 8299/3

3 Ob 268/75OGH19.03.1976

Veröff: HS 9393

6 Ob 568/81OGH17.02.1983

Vgl; Beisatz: Werkvertrag (T2)

1 Ob 534/84OGH02.05.1984

Auch

5 Ob 142/04zOGH29.10.2004

Vgl auch; Beisatz: Wenn der Käufer ein ganz bestimmtes Material unter Angabe der Artikelnummer bestellt hat und zwischen den Parteien weiters ausdrücklich besprochen wurde, dass der Käufer genau dieses Material wünscht, dann hat der Käufer eindeutig klargelegt, dass er nur dieses Material als Erfüllung annehmen wird. Liefert der Verkäufer in der Folge ein anderes, ausdrücklich nicht bestelltes, Material, handelt es sich um eine nicht rügepflichtige aliud-Lieferung. (T3)

7 Ob 295/04iOGH11.07.2005

Auch

4 Ob 93/11xOGH22.11.2011

Vgl; Beisatz: Für die Beurteilung, ob eine Anderslieferung (aliud) vorliegt, ist zunächst nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung zu klären, was vertraglich geschuldet war. (T4); Beisatz: Hier: MEL‑Zertifikat (ADC) oder Aktie. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19550511_OGH0002_0070OB00215_5500000_001

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