Rechtssatz
Gemäß § 20 Abs 2 UbG hat der Abteilungsleiter die Möglichkeit gegen den Beschluss, mit dem das Gericht die Unterbringung für unzulässig erklärt, Rekurs zu erheben. Wie auch nach (§ 29a iVm) § 28 Abs 2 UbG und § 38a Abs 3 UbG wird nur dem Abteilungsleiter ein Rechtsmittelrecht im Unterbringungsverfahren eingeräumt, nicht jedoch sonstigen Dritten, wie etwa dem Träger des Krankenhauses.
7 Ob 130/23b | OGH | 30.08.2023 |
Der Rechtsträger der Krankenanstalt ist nicht am Verfahren nach dem UbG beteiligt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20230830_OGH0002_0070OB00130_23B0000_000
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