Normen
ZPO §166 Abs2
KO §7
KO §8
6 Ob 79/99g | OGH | 20.05.1999 |
6 Ob 8/01x | OGH | 22.02.2001 |
Auch |
8 ObA 104/01d | OGH | 25.10.2001 |
Beisatz: Es ist darauf abzustellen, ob durch die nächste das Verfahren vorantreibende Verfügung der Entscheidungswille des Gerichts, das unterbrochene Vefahren aufzunehmen, deutlich erkennbar ist. (T1) Beisatz: Durch die Zustellung einer Gleichschrift des Fortsetzungsantrags ist das Verfahren mit dem Datum der Zustellverfügung im Sinn des § 165 Abs 2 ZPO aufgenommen. (T2) |
6 Ob 318/01k | OGH | 21.02.2002 |
Vgl; Beisatz: Im vorliegenden Fall wurde die ursprüngliche Nichtigkeit (durch Verletzung des rechtlichen Gehörs des Masseverwalters) nachträglich dadurch saniert, dass der Masseverwalter in das Verfahren eintrat und die bisherige Prozessführung genehmigte. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19990520_OGH0002_0060OB00079_99G0000_001
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