Normen
6 Ob 48/07p | OGH | 16.03.2007 |
Beisatz: Hier: Im Berufungsverfahern lagen nicht nur das medizinische Sachverständigengutachten, sondern auch die - insoweit von der Klägerin gar nicht bekämpften - Feststellungen des Erstgerichtes zu Art, Dauer und Intensität der Schmerzen vor, sodass die Einschätzung der Höhe des Schmerzengeldbegehrens keine besonderen Schwierigkeiten mehr bereitete. (T1) |
7 Ob 47/13g | OGH | 23.05.2013 |
Beisatz: Hier: Einschätzung des Invaliditätsgrads und damit der Höhe des Klagebegehrens. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20070316_OGH0002_0060OB00048_07P0000_001
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