Normen
ABGB §871 BIII
ABGB §901
ABGB §1077
ABGB §1295 Abs2 III
6 Ob 32/60 | OGH | 16.03.1960 |
7 Ob 322/64 | OGH | 20.01.1965 |
Beisatz: Betreuung durch eine bestimmte Krankenpflegerin. (T1) <br/>Veröff: RZ 1965,100 = JBl 1966,35 (mit kritischer Besprechung von Gschnitzer) |
7 Ob 543/84 | OGH | 22.03.1984 |
Auch; Beisatz: Unverbindlich kann aber aus diesem Gesichtspunkt nur eine wegen der drohenden Ausübung des Vorkaufsrechtes gewählte Klausel sein, die im Rahmen des Drittkäufers weder dem Drittkäufer noch dem Verpflichteten irgendwie geartete Vorteile bringt. Dem Verpflichteten soll nämlich nicht die Möglichkeit gegeben werden, die Ausübung des Vorkaufsrechtes dadurch zu behindern, dass er für den Berechtigten nur mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbundene Klauseln einfügt, die ihm persönlich keine Vorteile bringen können. Solche Bestimmungen, die also den einzigen Zweck der Behinderung der Ausübung des Vorkaufsrechtes haben, sollen nicht wirksam sein. (T2) |
8 Ob 15/01s | OGH | 12.04.2001 |
Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 74/67 |
2 Ob 40/09k | OGH | 03.09.2009 |
Vgl; Beisatz: Dem Vorkaufsverpflichteten darf es nicht ermöglicht werden, das Vorkaufsrecht durch eine bestimmte Vertragsgestaltung mit dem Drittkäufer zu umgehen. (T3) |
2 Ob 27/13d | OGH | 07.05.2013 |
Vgl auch |
5 Ob 231/13a | OGH | 21.02.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Gleiches gilt dann, wenn eine Bindung des Vorkaufsberechtigten an Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Verkaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von „Fremdkörpern“ in den Vertrag, die außerhalb der bei gegenseitigen Verträgen zwingenden Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung und/oder sonstigen vertragstypischen Elementen stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb verleiden oder sein Recht ins Leere laufen lassen sollen. (T4)<br/>Beisatz: Hier: Vorleistungspflicht des Käufers im Drittvertrag. (T5) |
2 Ob 89/13x | OGH | 28.03.2014 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Bei Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft Tauschvertrag und sofortiger Rückkauf des Tauschobjektes zur Vermeidung des Vorkaufsfalls. (T6)<br/> |
6 Ob 179/18v | OGH | 25.10.2018 |
Vgl auch; Beis wie T3 |
Dokumentnummer
JJR_19600316_OGH0002_0060OB00032_6000000_001
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