OGH 6Ob323/98p (RS0111743)

OGH6Ob323/98p22.4.1999

Rechtssatz

Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. Dazu gehören die aus einer möglichen Anfechtung (wegen Irrtums oder List) eines anläßlich des Ausscheidens (über die Beendigung einer in der Satzung verankerten Betriebsvereinbarung) abgeschlossenen Vergleiches resultierenden Ansprüche.

Normen

GmbHG §22
GmbHG §93 Abs4

6 Ob 323/98pOGH22.04.1999
6 Ob 69/03wOGH21.05.2003

Auch

6 Ob 128/16sOGH20.07.2016

Auch; nur: Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19990422_OGH0002_0060OB00323_98P0000_001

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