Normen
HGB §245 Abs1
6 Ob 254/05d | OGH | 01.12.2005 |
Beisatz: Hier: Konzernmutter ist eine Privatstiftung. (T1); Veröff: SZ 2005/177 |
4 Ob 95/14w | OGH | 24.06.2014 |
Auch; Beisatz: Dass es sich beim Mutterunternehmen im Anlassfall zu 6 Ob 254/05d um eine Privatstiftung gehandelt hat, ändert nichts an den dort gewonnenen allgemeinen Aussagen zu § 245 Abs 1 UGB. (T2)<br/>Beisatz: In Fällen, in denen ein Tochterunternehmen selbst Mutterunternehmen ist, ist es danach im Interesse einer vollständigen Information grundsätzlich erforderlich, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20051201_OGH0002_0060OB00254_05D0000_002
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