OGH 6Ob110/72 (RS0076923)

OGH6Ob110/7231.5.1972

Rechtssatz

Bei dem Anspruch nach § 4 USchG 1960 handelt es sich um einen selbständigen Anspruch des Unterhaltsberechtigten gegen den Dritten (SZ 27/133). Dieser zu § 2 des früheren USchG entwickelte Grundsatz gilt wegen der insoweit bestehenden Ähnlichkeit des neuen Gesetzes auch für dieses.

Normen

USchG 1960 §4

6 Ob 110/72OGH31.05.1972

Dokumentnummer

JJR_19720531_OGH0002_0060OB00110_7200000_001

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