OGH 5Ob655/77 (RS0022023)

OGH5Ob655/7722.11.1977

Rechtssatz

Die Nichterbringung der geschuldeten Leistung ist dem Schuldner als rechtswidriges Verhalten zuzurechnen. Hat der Gläubiger den ihm aus der mangelhaften Herstellung des Werkes durch den Schuldner erwachsenen Schaden nachgewiesen, wäre es Sache des Schuldners gewesen, gemäß § 1298 ABGB zu behaupten und zu beweisen, daß ihn an der Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflicht zur Herstellung des bedungenen Werkes kein Verschulden trifft.

Normen

ABGB §1167
ABGB §1298

5 Ob 655/77OGH22.11.1977
7 Ob 131/99mOGH23.06.1999

Vgl auch

2 Ob 45/10xOGH17.06.2010

Auch; Beisatz: Hier: Verschulden des Reiseveranstalters. (T1)

3 Ob 202/13xOGH19.12.2013

Dokumentnummer

JJR_19771122_OGH0002_0050OB00655_7700000_001

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