OGH 5Ob599/84 (RS0020408)

OGH5Ob599/844.12.1984

Rechtssatz

Geht der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers dadurch unter, daß die Vorbehaltssache unselbständiger Bestandteil einer Liegenschaft wird, so erwirbt der Ersteher bei der Zwangsversteigerung der Liegenschaft das Eigentumsrecht an der unselbständiger Bestandteil der Liegenschaft gewordenen Vorbehaltssache. Der Verkäufer bleibt auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den Vorbehaltskäufer beschränkt.

Normen

ABGB §1063 A1

5 Ob 599/84OGH04.12.1984

Veröff: JBl 1985,543 = EvBl 1985/156 S 721 = SZ 57/192

3 Ob 112/87OGH11.11.1987

nur: Geht der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers dadurch unter, daß die Vorbehaltssache unselbständiger Bestandteil einer Liegenschaft wird. (T1)

1 Ob 220/99fOGH27.08.1999

Vgl auch

6 Ob 208/13aOGH09.10.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_19841204_OGH0002_0050OB00599_8400000_003

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