OGH 5Ob528/77 (RS0026680)

OGH5Ob528/7715.3.1977

Rechtssatz

Schuldhafte Verletzung der einem Rechtsanwalt obliegenden Verpflichtung zur sorgfältigen und sachgemäßen Besorgung der Geschäfte seines Mandanten, wenn die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen eines bei einem Kraftfahrzeugunfall Verletzten gegenüber der gegnerischen Versicherung durch den Ablauf der Verjährungsfrist vereitelt wird, weil eine rechtzeitige Klageführung unterblieben ist.

RA

 

Normen

ABGB §1299 C

5 Ob 528/77OGH15.03.1977
1 Ob 651/77OGH16.11.1977
1 Ob 710/86OGH04.03.1987

Vgl auch; Veröff: WBl 1987,212

Dokumentnummer

JJR_19770315_OGH0002_0050OB00528_7700000_002

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