OGH 5Ob41/11g (RS0127248)

OGH5Ob41/11g14.9.2011

Rechtssatz

§ 176 Abs 1 ABGB handelt von nötigen Verfügungen im Rahmen der Obsorgeausübung durch die Eltern und bildet keine gesetzliche Grundlage für einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Elternteils dahingehend, dass einem Obsorgeberechtigten aufgetragen wird, sich selbst einer psychologischen Beratung zu unterziehen.

Obsorge — Maßnahme — Auftrag — Weisung — psychologische Beratung — Persönlichkeitsrecht eines Elternteils

 

Normen

ABGB §176 C

5 Ob 41/11gOGH14.09.2011
7 Ob 159/11zOGH12.10.2011

Dokumentnummer

JJR_20110914_OGH0002_0050OB00041_11G0000_003

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