OGH 5Ob313/79 (RS0059843)

OGH5Ob313/7920.11.1979

Rechtssatz

Ist der (Gemeinschuldner) Schuldner eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung so kommt die Rechtsmittellegitimation im Regelfall deren Geschäftsführern (Liquidatoren), nicht aber deren Gesellschaftern zu; die Rechtsmittellegitimation des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zu bejahen, wenn Geschäftsführer oder Liquidatoren nicht vorhanden sind oder wenn der Gesellschafter gleich einem Dritten als Konkursgläubiger der Gesellschaft auftritt.

Normen

GmbHG §15
GmbHG §85
KO §72
KO §176 F

5 Ob 313/79OGH20.11.1979

Veröff: GesRZ 1980,92

5 Ob 317/87OGH09.06.1987
8 Ob 182/98tOGH24.08.1998

Auch; nur: Die Rechtsmittellegitimation des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zu bejahen, wenn der Gesellschafter gleich einem Dritten als Konkursgläubiger der Gesellschaft auftritt. (T1)

8 Ob 139/98vOGH22.10.1998

Auch; nur: Ist der (Gemeinschuldner) Schuldner eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung so kommt die Rechtsmittellegitimation im Regelfall deren Geschäftsführern (Liquidatoren), nicht aber deren Gesellschaftern zu. (T2) Veröff: SZ 71/176

8 Ob 73/11kOGH29.09.2011

Auch; nur T2

Dokumentnummer

JJR_19791120_OGH0002_0050OB00313_7900000_001

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