5 Ob 303/02y | OGH | 28.01.2003 |
5 Ob 230/06v | OGH | 28.11.2006 |
5 Ob 95/09w | OGH | 09.06.2009 |
Vgl; nur: Das unbeschränkte Eigentum erwirbt der Ersteher erst mit Rechtskraft des Zuschlags und nach vollständiger Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. (T1); Beisatz: Der durch den Zuschlag bewirkte Eigentumserwerb des Erstehers ist nach Lehre und nunmehr ständiger Rechtsprechung auflösend bedingt. (T2); Beisatz: Erst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nach Rechtskraft des Zuschlags) ist aber die durch Zuschlag erworbene Rechtsstellung des Erstehers der eines grundbücherlichen Eigentümers vergleichbar. (T3); Beisatz: Vor der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der Ersteher zur Einbringung von aus dem Eigentum erfließenden Klagen oder zum Antrag auf Anmerkung einer Rangordnung nicht legitimiert. (T4) |
5 Ob 81/10p | OGH | 27.05.2010 |
Vgl; nur T1; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Mit der Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren verliert der frühere Eigentümer der Liegenschaft, auch wenn er noch im Grundbuch eingetragen ist, die Rekursberechtigung bezüglich Grundbuchsbeschlüssen, die vor der Zuschlagserteilung ergangen sind. (T5) |
8 Ob 99/11h | OGH | 22.11.2011 |
Vgl auch; Vgl auch Beis wie T5 |
1 Ob 253/11d | OGH | 01.03.2012 |
nur T1; Beis wie T2 |
3 Ob 188/12m | OGH | 19.12.2012 |
Auch; nur T1 |
1 Ob 244/14k | OGH | 22.01.2015 |
Vgl; nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_20030128_OGH0002_0050OB00303_02Y0000_002
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