OGH 5Ob258/71 (RS0020046)

OGH5Ob258/711.12.1971

Rechtssatz

Die Verfügungsberechtigung des Verkäufers über den Kaufgegenstand ist nicht Voraussetzung des Zustandekommens eines Kaufvertrages. Auch eine für den Verkäufer fremde Sache kann Gegenstand eines gültigen Kaufvertrages sein. (Hier verkaufte der frühere Pächter eines Unternehmers nach Auflösung des Pachtverhältnisses den good will des Unternehmers an den neuen Pächter. Für die Gültigkeit des Kaufvertrages sprach hier außerdem das Einverständnis des Verpächters damit, daß der neue Pächter die Verpflichtung übernimmt, dem früheren Pächter für den good will des Unternehmers ein Entgelt zu entrichten).

Normen

ABGB §1053
ABGB §1091 D

5 Ob 258/71OGH01.12.1971

Veröff: MietSlg 23119

6 Ob 628/76OGH23.09.1976

nur: Die Verfügungsberechtigung des Verkäufers über den Kaufgegenstand ist nicht Voraussetzung des Zustandekommens eines Kaufvertrages. Auch eine für den Verkäufer fremde Sache kann Gegenstand eines gültigen Kaufvertrages sein. (T1)

7 Ob 515/77OGH23.06.1977

Auch; nur T1

5 Ob 528/80OGH20.05.1980

nur T1

1 Ob 606/93OGH19.10.1993

Auch; nur T1

9 Ob 22/06kOGH29.03.2006

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19711201_OGH0002_0050OB00258_7100000_001

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