Normen
WEG 1975 §3 Abs2
5 Ob 23/87 | OGH | 03.03.1987 |
Veröff: MietSlg XXXIX/14 |
5 Ob 227/01w | OGH | 11.12.2001 |
Auch; nur:Eine Neufestsetzung der Nutzwerte kann auch infolge Zusammenlegung eines Geschäftslokals und einer Wohnung unter Umwidmung der Wohnung in ein Geschäftslokal erfolgen; die Zusammenlegung fällt unter § 3 Abs 2 Z 2 WEG, die Umwidmung der Wohnung in ein Geschäftslokal je nach dem Zeitpunkt der Umwidmung unter die Z 1 oder 3 des § 3 Abs 2 WEG. (T1); Beisatz: Die Teilung eines Wohnungseigentumsobjektes in mehrere neue fällt ebenfalls unter § 3 Abs 2 Z 2 WEG. (T2) |
5 Ob 48/14s | OGH | 18.11.2014 |
Vgl auch; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19870303_OGH0002_0050OB00023_8700000_003
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