Normen
ABGB §1063 A1
5 Ob 230/63 | OGH | 05.09.1963 |
12 Os 88/64 | OGH | 24.06.1964 |
Beisatz: Die unbeanstandete Annahme der mit einem Eigentumsvorbehalt versehenen Faktura, die zugleich mit der Ware übergeben wird, ersetzt die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes, wenn eine solche Vereinbarung bei Waren dieser Art verkehrsüblich ist. (T1) Veröff: EvBl 1965/58 |
6 Ob 273/71 | OGH | 03.11.1971 |
1 Ob 579/82 | OGH | 22.09.1982 |
Vgl; Beisatz: Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes kann bis zum Eigentumsübergang durch tatsächliche Übergabe erfolgen. (T2) Veröff: SZ 55/134 |
4 Ob 4/18v | OGH | 23.01.2018 |
Beisatz: Ein nachträglicher Eigentumsvorbehalt würde zudem einer publizitätslosen Sicherungsübereignung entsprechen. Ein solcher nachträglicher Eigentumsvorbehalt ist daher unwirksam. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19630905_OGH0002_0050OB00230_6300000_002
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