Spruch:
Der außerordentliche Rekurs des Vaters der Minderjährigen wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 16 Abs 3 AußStrG iVm § 508a Abs 2 und § 510 ZPO).
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Die den Rechtsmittelwerber im Zusammenhang mit der Erzielung eines zusätzlichen, durch die Vermietung einer als Vermögensanlage angeschaffene Eigentumswohnung treffenden Werbungskosten (in den Kreditraten enthaltener Zinsenanteil) sind im konkreten Fall wegen des zu Ende gehenden Tilgungszeitraumes schon so gering, daß sie bei der Unterhaltsbemessung (nicht Berechnung!) nicht ins Gewicht fallen.
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