OGH 4Ob81/01t (RS0115206)

OGH4Ob81/01t10.7.2012

Rechtssatz

Eine Ware wird unter einem Zeichen "angeboten", wenn im Internet ein Website aufgesucht werden kann, auf der die Ware ein einer dem Zeichen verwechselbar ähnlichen Ausstattung abgebildet ist und auf der für sie geworben wird.

Normen

MSchG §10a Z2

4 Ob 81/01tOGH24.04.2001
4 Ob 110/01gOGH29.05.2001

Vgl auch; Beisatz: Es kann in die Markenrechte des Inhabers einer österreichischen Marke eingegriffen werden, wenn im Internet eine Website aufgesucht werden kann, auf der für eine die Markenrechte des Klägers verletzende Ware geworben wird und auf der sie im Sinne des § 10a Z 2 MSchG angeboten wird. (T1)

4 Ob 82/12fOGH10.07.2012

Vgl aber; Beisatz: Das Vorliegen einer Markenverletzung durch Werbung im Internet setzt einen über die bloße Abrufbarkeit einer Website hinausgehenden Inlandsbezug voraus, siehe RS0127999. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20010424_OGH0002_0040OB00081_01T0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)