4 Ob 6/93 | OGH | 23.02.1993 |
Veröff: MR 1993,101 |
6 Ob 245/16x | OGH | 22.12.2016 |
Vgl; Beisatz: Eine isolierte Betrachtung ist unzulässig. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19930223_OGH0002_0040OB00006_9300000_004
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Daß die Äußerung des Beklagten in ihrer Gesamtheit dem Kläger ein unehrenhaftes Verhalten unterstellen, ist auch bei der Auslegung der einzelnen Behauptungen zu berücksichtigen. Der Mitteilungsempfänger beurteilt jede einzelne Äußerung auf Grund der Informationen, die er durch die Äußerungen des Täters insgesamt erhalten hat; es können daher nicht einzelne Äußerungen isoliert betrachtet und damit neutralisiert werden.
4 Ob 6/93 | OGH | 23.02.1993 |
Veröff: MR 1993,101 |
6 Ob 245/16x | OGH | 22.12.2016 |
Vgl; Beisatz: Eine isolierte Betrachtung ist unzulässig. (T1) |
JJR_19930223_OGH0002_0040OB00006_9300000_004
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