OGH 4Ob506/93 (RS0020668)

OGH4Ob506/938.6.1993

Rechtssatz

Verträge, die nur zwischen den Parteien des Kaufvertrages geschlossen und wirksam werden sollen und vor dem Finanzierer zunächst sogar geheimgehalten werden, bilden für Finanzierer und Verkäufer nicht wie der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Begründen solche Verträge Einwendungen des Käufers gegen den Verkäufer, können sie mangels wirtschaftlicher Einheit nicht auch dem Finanzierer entgegengehalten werden; in solchen Fällen versagt daher auch die (analoge) Anwendung des § 18 KSchG.

drittfinanzierter Kauf

 

Normen

ABGB §1063 B
ABGB §1422
KSchG §18

4 Ob 506/93OGH08.06.1993

Veröff: SZ 66/70 = ÖBA 1993,916 = EvBl 1993/176 S 738

4 Ob 44/07kOGH23.04.2007

Ähnlich; Beisatz: Hier: Novation des Kaufvertrages. (T1); Veröff: SZ 2007/62

Dokumentnummer

JJR_19930608_OGH0002_0040OB00506_9300000_005

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