OGH 4Ob342/97s (RS0108684)

OGH4Ob342/97s12.11.1997

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 15a GmbHG, mit der die Möglichkeit der Bestellung von Notgeschäftsführern neu geschaffen wurde, löste die bisherige Praxis ab, die sich mit der Bestellung von Prozesskuratoren und von Abwesenheitskuratoren behelfen musste. Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ist daher auch anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf für die Festsetzung der Entlohnung nicht erkannte, so dass eine Gesetzeslücke anzunehmen ist, die durch Analogie geschlossen werden kann.

Normen

FBG §40 Abs4
GmbHG §15a

4 Ob 342/97sOGH12.11.1997

Veröff: SZ 70/237

10 Ob 269/98aOGH09.02.1999
10 Ob 214/99iOGH21.03.2000

Auch; Veröff: SZ 73/51

6 Ob 184/01dOGH20.06.2002

Vgl

6 Ob 160/16xOGH27.09.2016

Vgl; Beisatz: Die Vergütung des Notgeschäftsführers sowie des Nachtragsnachtragsliquidators erfolgt in analoger Anwendung der Bestimmungen zur Entlohnung des Kurators. (T1)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19971112_OGH0002_0040OB00342_97S0000_002

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