Rechtssatz
Die Nachteiligkeit ist zwar ein allgemeines Anfechtungserfordernis; die Beweislast trifft aber nur bei jenen Anfechtungstatbeständen den Masseverwalter, in denen sie ausdrücklich als Anfechtungserfordernis genannt ist.
Normen
KO §28 Z2
KO §28 Z3
KO §28 Z4
KO §31 Abs1 Z1 Fall2
KO §31 Abs1 Z2 Fall2
3 Ob 68/02z | OGH | 24.06.2003 |
Beisatz: Gehört die beklagte Partei nicht zu dem in §28 Z3 KO umschriebenen Personenkreis, hat die Klägerin alle, auch die subjektiven Tatbestandselemente und damit auch zu beweisen, daß die spätere Gemeinschuldnerin beziehungsweise ihr Geschäftsführer bei Vornahme ihrer Rechtshandlung(en) von Benachteiligungsabsicht bestimmt war. (T1); Veröff: SZ 2003/71 |
Dokumentnummer
JJR_19981215_OGH0002_0040OB00306_98Y0000_009
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