OGH 4Ob170/11w (RS0127717)

OGH4Ob170/11w28.2.2012

Rechtssatz

Ein Kreditinstitut kann gegen den fälligen Rückzahlungsanspruch aus einem Sparbuch aufrechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war oder der Kunde bei Abschluss des Spareinlagenvertrags mit dem Bestehen von Gegenforderungen rechnen musste.

Normen

ABGB §1438 Ab
BWG §31

4 Ob 170/11wOGH28.02.2012

Beisatz: Ob die Aufrechnung auch gegenüber einem gutgläubigen dritten Sparbuchinhaber wirksam ist, bleibt offen. (T1)<br/>Beisatz: Die Aufrechnungserklärung kann bei oder nach einer (erfolglosen) Vorlage des Sparbuchs abgegeben werden. (T2)<br/>Veröff: SZ 2012/27

5 Ob 20/15zOGH24.02.2015

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_20120228_OGH0002_0040OB00170_11W0000_002

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