OGH 4Ob148/55 (RS0028520)

OGH4Ob148/5518.12.1956

Rechtssatz

Wenn ein Dienstnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist auflöst und der Dienstgeber durch sein Verhalten schlüssig zum Ausdruck bringt, daß er auf der Einhaltung der Kündigungsfrist nicht besteht, ist eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses anzunehmen.

SW: Angestellte — Ende — Beendigung — einverständliche Lösung — Arbeitsverhältnis — Arbeitnehmer — Arbeitgeber — Konkludent

 

Normen

ABGB §1162a
ABGB §1162b
ABGB §1162c
ABGB §1162d
AngG §25

4 Ob 148/55OGH18.12.1956

Veröff: SozM IVA,113 = Arb 6571

Dokumentnummer

JJR_19561218_OGH0002_0040OB00148_5500000_002

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