OGH 4Ob134/62 (RS0019346)

OGH4Ob134/6218.12.1962

Rechtssatz

Wenn sich ein Vertragsteil bei Abschluß eines Schiedsvertrages vertreten läßt, gilt das in § 577 Abs 3 ZPO verankerte Erfordernis der Schriftlichkeit des Schiedsvertrages auch für die Vollmacht (SZ 10/303).

Normen

ABGB §1005
UGB §54 Abs1
ZPO §577 Abs3

4 Ob 134/62OGH18.12.1962

Veröff: Arb 7670 = SozM IC,462

8 Ob 556/82OGH14.10.1982

Beisatz: Das Vertrauen des Vertragspartners auf einen äußeren Tatbestand oder die Berufung auf Treu und Glauben vermag über die aufgezeigte Verletzung dieser Formvorschrift nicht hinwegzuhelfen (JBl 1975,623). (T1)

6 Ob 1512/88OGH24.03.1988

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Unterschrift des Ehemannes deckt nicht die Mitgliedschaftserklärung seiner Ehefrau. (T2)

7 Ob 368/98pOGH26.01.2000

Beis wie T1; Beisatz: Die Vollmacht muss auch die Spezialvollmacht zur Schließung einer Schiedsvereinbarung gemäß § 1008 ABGB aufweisen. (T3) Beisatz: Kommt die Schiedsvereinbarung hinsichtlich eines von mehreren Vertragspartnern die eine GmbH gründen zufolge Formmangels (Fehlen der entsprechenden Bevollmächtigung) nicht wirksam zu Stande, so ist sie auch gegenüber den anderen Vertragspartnern nicht zustande gekommen. (T4)

1 Ob 273/00dOGH27.02.2001

Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Mangel an Spezialvollmacht. (T5)

7 Ob 67/01fOGH17.05.2001

Beis wie T3

6 Ob 67/02zOGH07.11.2002
6 Ob 149/03kOGH11.09.2003

Auch

5 Ob 127/05wOGH21.06.2005

Beis wie T1

7 Ob 64/06xOGH29.03.2006

Beis wie T3

6 Ob 195/17wOGH17.01.2018

Beisatz: Zwar umfasst die von einem Unternehmer erteilte Handlungsvollmacht gemäß § 54 Abs 1 UGB idF Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 im Zweifel auch die Vollmacht zum Abschluss einer entsprechenden Schiedsklausel, allerdings ist auch nach Inkrafttreten des § 583 ZPO idF Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 nicht bloß der Abschluss der Schiedsvereinbarung formpflichtig, sondern auch die Erteilung einer (Handels-)Vollmacht zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19621218_OGH0002_0040OB00134_6200000_001

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