4 Ob 1008/91 | OGH | 12.03.1991 |
4 Ob 102/11w | OGH | 05.07.2011 |
Vgl auch |
4 Ob 102/18f | OGH | 17.07.2018 |
Beisatz: Vorhandensein eines auch die neuerliche Verletzungshandlung erfassenden rechtskräftigen Unterlassungstitels kann das Interesse an einer Urteilsveröffentlichung für sich alleine das fehlende (materielle) Rechtsschutzbedürfnis (im Sinn eines materiell-rechtlich schutzwürdigen Interesses) für die (neuerliche) Unterlassungsklage grundsätzlich nicht ersetzen und der Kläger die Einrede des mangelnden (materiellen) Rechtsschutzbedürfnisses nur in Ausnahmefällen bei Darlegung eines konkret begründeten besonderen Interesses an der Urteilsveröffentlichung entkräften. (T1) |
4 Ob 46/22a | OGH | 29.03.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Das Interesse an einer Urteilsveröffentlichung kann für sich allein das Rechtsschutzbedürfnis für die Unterlassungsklage grundsätzlich („im Regelfall“) nicht begründen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19910312_OGH0002_0040OB01008_9100000_001
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