Rechtssatz
Ist der Widerspruch gegen die Bewilligung der Exekution auf Grund eines von einem deutschen Gericht stammenden Titels ausschließlich darauf gestützt, daß dem Exekutionsantrag der Zustellnachweis iS des § 7 Abs 2 des Vollstreckungsvertrages nicht angeschlossen war, so wird dem Widerspruch durch die während des Widerspruchsverfahrens erfolgte Vorlage des Zustellnachweises der Boden entzogen.
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen — Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)
Normen
EO §83
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art7 Abs2
| 3 Ob 59/68 | OGH | 12.06.1968 |
JBl 1969,613 (mit ablehnender Besprechung von Matscher) |
Dokumentnummer
JJR_19680612_OGH0002_0030OB00059_6800000_001
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