OGH 3Ob491/55 (RS0040655)

OGH3Ob491/552.11.1955

Rechtssatz

Die Erlassung eines Teilurteiles selbst ist prozesstechnische Ermessenssache, sie kann nicht mit Revision deshalb angefochten werden, weil die Voraussetzungen für seine Erlassung nicht gegeben seien. Es kann daher auch nicht mit Revision geltend gemacht werden, dass nicht mit einem Teilurteil, sondern mit einem Endurteil auch über das Eventualbegehren entschieden worden sei.

Normen

AußStrG 2005 §66 Abs1 Z4 AIVD
ZPO §391 A
ZPO §503 Z4 E2d

3 Ob 491/55OGH02.11.1955

Veröff: EvBl 1956/191

1 Ob 623/56OGH12.12.1956
1 Ob 654/56OGH26.03.1958
5 Ob 320/58OGH19.11.1958
6 Ob 51/59OGH18.03.1959
2 Ob 101/60OGH13.05.1960
5 Ob 139/73OGH19.09.1973

Vgl aber; nur: Die Erlassung eines Teilurteiles selbst ist prozeßtechnische Ermessenssache, sie kann nicht mit Revision deshalb angefochten werden, weil die Voraussetzungen für seine Erlassung nicht gegeben seien. (T1) Beisatz: Von einer prozeßtechnischen Ermessensfrage ist allerdings dann nicht zu sprechen, wenn es strittig ist, ob die prozessualen Voraussetzungen für ein Teilurteil gegeben sind, wenn also zB die Erlassung eines Teilurteils nach § 391 Abs 3 ZPO mit der Behauptung bekämpft wird, daß die Gegenforderung mit der Klagsforderung im rechtlichen Zusammenhang stehe. Ob zwei Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, ist eine materiellrechtliche Frage. Bekämpft nun der Beklagte das Teilurteil mit der Begründung, daß die prozessualen Voraussetzungen für seine Erlassung nicht gegeben seien, hat dies mit der Rechtsrüge zu geschehen. (T2)

4 Ob 13/76OGH06.04.1976

Vgl; nur T1; Beis wie T2; Veröff: IndS 1977 H5,1058

4 Ob 72/78OGH10.10.1978

Vgl aber; Beis wie T2

1 Ob 617/79OGH30.05.1979

Vgl aber; nur T1; Beis wie T2; Veröff: JBl 1980,33

7 Ob 520/80OGH10.04.1980

Vgl aber; Beisatz: Bei der Frage der Zulässigkeit des Teilurteiles handelt es sich um eine solche des materiellen Rechtes. (T3)

1 Ob 527/81OGH04.03.1981

Vgl aber; nur T1; Beis wie T2

6 Ob 800/82OGH03.11.1982

Auch; nur T1; Beisatz: Die Zulässigkeit eines Teilurteiles über ein Geldzahlungsbegehren hängt nicht davon ab, ob die Sicherung des klageweise erhobenen Anspruches durch eine einstweilige Verfügung begehrt wurde. (T4)

3 Ob 591/83OGH12.10.1983

Vgl aber; nur T1

1 Ob 514/86OGH09.04.1986

Vgl aber; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG mit Verschuldensantrag nach § 61 Abs 3 EheG. (T5) Veröff: EvBl 1987/179 S 761 = SZ 59/64

8 Ob 586/87OGH26.05.1988

Auch; nur T1

1 Ob 621/88OGH09.11.1988

Vgl aber; nur T1; Beis wie T5; Beisatz: Kein Teilurteil bloß über das Scheidungsbegehren. (T6)

4 Ob 135/90OGH06.11.1990

Auch; nur T1; Veröff: ÖBl 1991,58 = MR 1991,115

3 Ob 574/92OGH09.12.1992

Vgl aber; Beis wie T2 nur: Von einer prozeßtechnischen Ermessensfrage ist allerdings dann nicht zu sprechen, wenn es strittig ist, ob die prozessualen Voraussetzungen für ein Teilurteil gegeben sind, wenn also zB die Erlassung eines Teilurteils nach § 391 Abs 3 ZPO mit der Behauptung bekämpft wird, daß die Gegenforderung mit der Klagsforderung im rechtlichen Zusammenhang stehe. (T7)

1 Ob 17/01hOGH26.06.2001

Vgl aber; Beisatz: Die Frage, ob die Erlassung eines Teilurteils gesetzlich zulässig ist, kann im Rahmen des Revisionsgrundes nach § 503 Z 4 ZPO überprüft werden. (T8)

7 Ob 235/02pOGH13.11.2002

Vgl aber; Beis wie T8; Veröff: SZ 2002/152

5 Ob 237/04wOGH09.11.2004

Vgl aber; Beis wie T2; Beis wie T8

1 Ob 6/05xOGH24.05.2005

Vgl aber; Beis wie T8

5 Ob 285/06gOGH30.01.2007

Vgl aber; Beis wie T2; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Revisibel gemäß § 66 Abs 1 Z 4 AußStrG 2005. (T9); Veröff: SZ 2007/7

6 Ob 13/11xOGH13.10.2011

Vgl aber; Beis wie T8

Dokumentnummer

JJR_19551102_OGH0002_0030OB00491_5500000_002

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