OGH 3Ob444/50 (RS0008284)

OGH3Ob444/509.8.1950

Rechtssatz

Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die Anrechnung von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Die bei Klang II/1 S 707, vertretene Rechtsansicht, dass die Erhebung der Pflichtteilsklage eine Berechnung des Nachlasses durch Schätzung der geschenkten Sachen im Abhandlungsverfahren voraussetzt, ist abzulehnen. Der verkürzte Noterbe kann die Herausgabe des Geschenkes auch dann begehren, wenn ihm als Erben der Nachlass oder ein Quote desselben eingeantwortet wurde.

Normen

ABGB §784
ABGB §951
AußStrG §162
AußStrG §167

3 Ob 444/50OGH09.08.1950

SZ 23/232

1 Ob 483/50OGH30.08.1950

Ebenso

2 Ob 459/55OGH08.09.1955
2 Ob 169/58OGH14.05.1958

nur: Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die Anrechnung vom Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Die bei Klang II/1 S 707, vertretene Rechtsansicht, dass die Erhebung der Pflichtteilklage eine Berechung des Nachlasses durch Schätzung der geschenkten Sachen im Abhandlungsverfahren voraussetzt, ist abzulehnen. (T1)

6 Ob 375/61OGH15.11.1961

nur T1

1 Ob 136/65OGH21.07.1965

nur T1

6 Ob 26/70OGH11.02.1970

nur: Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. (T2)

5 Ob 52/70OGH04.03.1970

nur T2

5 Ob 87/71OGH21.04.1971

nur T2; Beisatz: Für einen Zuspruch, eine Festsetzung oder die Ermittlung des Pflichtteils eigenberechtigter Personen durch den Abhandlungsrichter im außerstreitigen Verfahren fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. (T3)

5 Ob 43/72OGH28.03.1972

nur T2; Veröff: SZ 45/36 = EvBl 1972/316 S 604 = NZ 1973,186

6 Ob 821/77OGH19.01.1978

nur T2

6 Ob 521/88OGH03.03.1988

Beisatz: Keine Bemessung oder Sicherstellung des Pflichtteils, wenn der Noterbe vor Beschlussfassung des Abhandlungsgerichtes volljährig geworden ist. (T4)

6 Ob 633/91OGH12.03.1992
6 Ob 1677/93OGH25.11.1993
6 Ob 1685/93OGH25.11.1993
1 Ob 48/99mOGH22.10.1999

nur T2

7 Ob 177/01gOGH31.07.2001

nur T2

8 Ob 159/02vOGH27.02.2003

Auch; nur T2

2 Ob 189/11zOGH13.06.2012

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19500809_OGH0002_0030OB00444_5000000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)