OGH 2Ob576/92 (RS0010554)

OGH2Ob576/9228.10.1992

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob die Immissionen ortsüblich sind, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Es ist daher nicht von ausschlaggebender Bedeutung, seit wann die Immissionen vorkommen. Dies wäre nur dann beachtlich, wenn es sich um Immissionen handelt, deren Ursache für den Charakter der Umgebung von Bedeutung ist.

Normen

ABGB §364 Abs2 A

2 Ob 576/92OGH28.10.1992
1 Ob 594/94OGH29.08.1994

Beisatz: Von einer den Charakter der Umgebung prägenden Immission kann beim Betrieb einiger weniger Studentenverbindungen in einem typisch innerstädtischen Wohnviertel keine Rede sein, wenn die Geräuschkulisse in der Nacht zur Beurteilung ansteht. (T1) Veröff: SZ 67/138

3 Ob 77/09hOGH25.11.2009

Auch

Dokumentnummer

JJR_19921028_OGH0002_0020OB00576_9200000_002

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