Normen
2 Ob 20/13z | OGH | 25.04.2013 |
Bemerkung: Vgl RS0075097; 2 Ob 30/93. (T1)<br/>Beisatz: Eine andere Situation lag im Falle der Entscheidung 2 Ob 30/93 mit einer Verschuldensteilung 1 : 3 zu Gunsten des bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeuglenkers insofern vor, als dort das vor dem Fahrzeuglenker befindliche Fahrzeug bei „rot“ im Stillstand war. (T2) |
2 Ob 95/23v | OGH | 16.05.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: Erstbeklagte hat das für ihn schon aus 54 m vor der Kollisionsstelle erkennbare Blaulicht des Einsatzfahrzeugs übersehen und die unklare Verkehrslage, die sich aufgrund der angehaltenen Fahrzeuge trotz grünen Lichts ergab, nicht berücksichtigt, sodass eine Verschuldensteilung von 1 : 2 zu Gunsten der Beklagten angemessen erscheint. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20130425_OGH0002_0020OB00020_13Z0000_001
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