2 Ob 19/12a | OGH | 20.11.2012 |
Veröff: SZ 2012/119 |
2 Ob 13/14x | OGH | 11.09.2014 |
Auch; Beisatz: Dies gilt auch, wenn der Kraftfahrzeuglenker infolge einer Verletzung des § 101 Abs 1 lit e KFG durch einen Anordnungsbefugten iSd § 101 Abs 1a KFG selbst zu Schaden kommt. In diesem Fall sind auch die absoluten Rechtsgüter des Lenkers geschützt. Einem den Lenker ebenfalls treffenden Verstoß gegen die erörterte Schutznorm wäre im Rahmen der Verschuldensabwägung Rechnung zu tragen. (T1) |
8 ObA 49/21w | OGH | 14.09.2021 |
Vgl; Beisatz: § 61 Abs 1 Satz 1 StVO dient auch dem Schutz der eigenen absoluten Rechtsgüter des Radfahrers. Hier: Mitführen einer Jacke am Lenker des Fahrrades. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20121120_OGH0002_0020OB00019_12A0000_008
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