OGH 2Ob188/16k (RS0131247)

OGH2Ob188/16k23.2.2017

Rechtssatz

Mangels Gefahrenzusammenhangs haftet der Halter nach § 1 EKHG nicht für Schäden, die sich aus einer nicht durch den Fahrbetrieb verursachten Selbstentzündung eines Kraftfahrzeugs ergeben.

Gefährdungszusammenhang — maschinentechnischer Ansatz

 

Normen

EKHG §1 I

2 Ob 188/16kOGH23.02.2017

Beisatz: Versagt eine Betriebseinrichtung bei einem abgestellten Fahrzeug, verwirklicht sich nicht die spezifische Gefahr eines sich mit Motorkraft bewegenden oder in anderer Weise am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugs, sondern die jeder energiebetriebenen Anlage innewohnende Gefahr, dass sich die Energie in einer nicht geplanten Weise in Wärme umsetzt. (T1); Veröff: SZ 2017/24

2 Ob 55/17bOGH28.03.2017

Beis wie T1

2 Ob 179/19sOGH17.09.2020

auch Beis wie T1; Beisatz: Hier: Die Entscheidung des EuGH vom 20.6.2019, C-100/18 [Linea Directa], steht dem nicht entgegen. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20170223_OGH0002_0020OB00188_16K0000_001

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