Normen
EKHG §1 I
2 Ob 188/16k | OGH | 23.02.2017 |
Beisatz: Versagt eine Betriebseinrichtung bei einem abgestellten Fahrzeug, verwirklicht sich nicht die spezifische Gefahr eines sich mit Motorkraft bewegenden oder in anderer Weise am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugs, sondern die jeder energiebetriebenen Anlage innewohnende Gefahr, dass sich die Energie in einer nicht geplanten Weise in Wärme umsetzt. (T1); Veröff: SZ 2017/24 |
2 Ob 55/17b | OGH | 28.03.2017 |
Beis wie T1 |
2 Ob 179/19s | OGH | 17.09.2020 |
auch Beis wie T1; Beisatz: Hier: Die Entscheidung des EuGH vom 20.6.2019, C-100/18 [Linea Directa], steht dem nicht entgegen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20170223_OGH0002_0020OB00188_16K0000_001
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