1 Ob 757/78 | OGH | 31.01.1979 |
Veröff: SZ 52/13 |
1 Ob 772/83 | OGH | 04.04.1984 |
nur: Die Versteigerungsbedingungen legen jene Bedingungen fest, unter denen der Verkauf des Versteigerungsobjektes erfolgt. Sie entsprechen den Punkten eines Kaufvertrages bei der freiwilligen Veräußerung. (T1) |
8 Ob 618/84 | OGH | 25.01.1985 |
nur T1 |
2 Ob 558/90 | OGH | 26.09.1990 |
Veröff: SZ 63/163 |
3 Ob 4/05t | OGH | 27.04.2005 |
Vgl auch; Beisatz: Auch wenn § 194 Abs 3 EO durch die EO-Novelle 2000 beseitigt wurde und nunmehr grundsätzlich die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen oder die davon nach § 146 Abs 1 EO abweichend festgelegten der Versteigerung zugrunde liegen, legen auch sie die dem Ersteher durch den Zuschlag erwachsenden Rechte und Pflichten fest. Dem Ersteher steht es eben frei, ob er sich an der Versteigerung beteiligt und mitbietet oder nicht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19790131_OGH0002_0010OB00757_7800000_001
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