OGH 1Ob750/80 (RS0013223)

OGH1Ob750/804.3.1981

Rechtssatz

Werden von Wohnungseigentümern Gewährleistungsansprüche aus der Bauphase gegen den Wohnungseigentumsorganisator nach Abrechnung des Bauvorhabens geltend gemacht und kann die Beseitigung der angeblich vorhandenen Mängel zu einer Nachzahlungspflicht aller Wohnungseigentümer führen, da die angeblich unterlassene Leistung auch nicht verrechnet wurde, handelt es sich nicht um einen von einzelnen Wohnungseigentümern durchsetzbaren Anspruch.

Normen

ABGB §828
ABGB §833 B1
ABGB §834
ABGB §922
ABGB §932 I
ABGB §1167
WEG §1
WEG §14
ZPO §14 A

1 Ob 750/80OGH04.03.1981

SZ 54/27 = ImmZ 1981,286 = MietSlg 33069 = MietSlg 33017 = MietSlg 33450 (9)

5 Ob 2148/96kOGH02.09.1997

nur: Werden von Wohnungseigentümern Gewährleistungsansprüche aus der Bauphase gegen den Wohnungseigentumsorganisator nach Abrechnung des Bauvorhabens geltend gemacht und kann die Beseitigung der angeblich vorhandenen Mängel zu einer Nachzahlungspflicht aller Wohnungseigentümer führen, da die angeblich unterlassene Leistung auch nicht verrechnet wurde. (T1); Beisatz: Handelt es sich nicht mehr um eine Maßnahme der ordentliche Verwaltung, sodaß mangels Einstimmigkeit der Außerstreitrichter angerufen werden muß (MietSlg 33.107/9). (T2)

Dokumentnummer

JJR_19810304_OGH0002_0010OB00750_8000000_001

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