Rechtssatz
Bei einer durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit bedingten Nichtbenützung der Wohnung durch den Mieter ist der Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG dann nicht gegeben, wenn es sich nur um eine vorübergehende Abwesenheit handelt und mit der Rückkehr des Mieters in die Wohnung in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
6 Ob 637/78 | OGH | 15.06.1978 |
Auch |
6 Ob 710/79 | OGH | 05.12.1979 |
Zweiter Rechtsgang zu 6 Ob 637/78 |
1 Ob 1522/96 | OGH | 27.02.1996 |
nur: Bei Nichtbenützung der Wohnung durch den Mieter ist der Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG dann nicht gegeben, wenn es sich nur um eine vorübergehende Abwesenheit handelt und mit der Rückkehr des Mieters in die Wohnung in absehbarer Zeit zu rechnen ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19771212_OGH0002_0010OB00734_7700000_001
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