1 Ob 609/94 | OGH | 11.10.1994 |
6 Ob 96/19i | OGH | 23.05.2019 |
Vgl aber; Beisatz: Dies schließt aber ein – nicht aus mangelhafter Verwahrung oder Beaufsichtigung des eigenen Tieres abgeleitetes – Mitverschulden eines Tierhalters nicht aus: Es ist nämlich auch von Hundehaltern zu verlangen, dass sie über die mit dem Halten von Hunden (der jeweiligen Rasse) typischerweise ausgehenden Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19941011_OGH0002_0010OB00609_9400000_001
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