OGH 1Ob537/95 (RS0083001)

OGH1Ob537/9527.7.1995

Rechtssatz

Steht dem durch die Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerung von Liegenschaftsanteilen geschädigten Erstkäufer ein Schadenersatzanspruch durch Naturalrestitution zu, kann eine solche durch ein bloßes Begehren auf Löschung der Eigentumseinverleibung des Drittkäufers nicht erlangt werden: Das Löschungsbegehren stellt daher ein aliud gegenüber einem Begehren auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechts des Geschädigten dar.

Normen

ABGB §440
ABGB §1053
ABGB §1295 IIf7e
ABGB §1323 A

1 Ob 537/95OGH27.07.1995
7 Ob 225/03vOGH29.09.2004

Auch

4 Ob 198/08hOGH15.12.2008

Vgl auch; Beisatz: Hat der Erstkäufer - wie im vorliegenden Fall - mangels der mit dem Verkäufer vereinbarten Zahlung des Kaufpreises noch keinen fälligen Anspruch auf Einverleibung seines Eigentumsrechts erworben, kann er die Übertragung des Eigentumsrechts auch nicht vom Zweitkäufer im Wege der Naturalrestitution verlangen. Diesfalls kann die Wiederherstellung des vorherigen Zustands im Wege der Naturalrestitution nur im Rückfall des Eigentumsrechts an den Verkäufer bestehen. (T1)

1 Ob 140/13iOGH19.09.2013

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19950727_OGH0002_0010OB00537_9500000_001

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