Normen
1 Ob 537/78 | OGH | 17.03.1978 |
Veröff: JBl 1979,267 |
3 Ob 53/92 | OGH | 27.05.1992 |
Auch; Beisatz: Analoge Anwendung des Klagsgrundes nach § 36 Abs 1 Z 3 EO bei über die Parteienabsicht hinausgehender Exekutionsführung zur Hereinbringung künftig fällig werdender Leistungen. (T1) |
3 Ob 50/92 | OGH | 26.08.1992 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Dies gilt auch für den Fall, dass die Parteien die in der Vergleichsurkunde festgehaltenen Willenserklärungen im wechselseitigem Einverständnis zumindest teilweise bloß zum Schein abgegeben haben und somit ein Scheingeschäft im Sinn des § 916 Abs 1 ABGB vorliegt. (T2) |
3 Ob 134/11v | OGH | 24.08.2011 |
Auch; Beisatz: Dann, wenn die Exekutionsbewilligung mit der Absicht der Parteien beim Abschluss des den Exekutionstitel bildenden Vergleichs nicht übereinstimmt und der Schuldner die der Parteienabsicht entsprechende Leistung nach Entstehen des Exekutionstitels erbracht hat, steht dem Verpflichteten ‑ neben der Impugnationsklage nach § 36 Abs 1 Z 3 ‑ die Einwendung gemäß § 35 Abs 1 EO offen, dass der Ausspruch, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde, durch Erfüllung erloschen ist. (T3) |
3 Ob 192/12z | OGH | 14.11.2012 |
Auch |
3 Ob 203/13v | OGH | 19.12.2013 |
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Vollstreckbarer Notariatsakt über Scheingeschäft. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19780317_OGH0002_0010OB00537_7800000_001
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