1 Ob 504/80 | OGH | 14.05.1980 |
5 Ob 580/83 | OGH | 10.05.1983 |
Auch; Beisatz: Angesichts der Frage des Vermieters nach der Höhe des von den Mietern seinem Rechtsvorgänger bezahlten Mietzinses und angesichts seines auf die Erhöhung des (monatlichen) Hauptmietzinses um Schilling fünfzig gerichteten Begehrens kann keine Rede davon sein, die Mieter hätten gerechtfertigterweise der Annahme sein dürfen, der Vermieter wolle in Kenntnis der vereinbarten Wertsicherungsklausel ernstlich auf die Geltendmachung der geschuldeten Mietzinsaufwertungsbeträge verzichten. (T1) |
5 Ob 582/90 | OGH | 12.06.1990 |
Auch |
2 Ob 546/95 | OGH | 24.05.1995 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Unterlassung der Geltendmachung der Erhöhung des Hauptmietzinses auf den Kategoriemietzins (§ 46 Abs 2 MRG). (T2) |
5 Ob 166/08k | OGH | 09.09.2008 |
Auch; Beisatz: In der Unterlassung der Geltendmachung der Erhöhung des Hauptmietzinses auf den Kategoriemietzins kann ein stillschweigender Verzicht nicht erblickt werden. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19800514_OGH0002_0010OB00504_8000000_001
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