OGH 1Ob48/12h (RS0128687)

OGH1Ob48/12h13.12.2012

Rechtssatz

Klagende Verbraucher können sich nach Art 5 Abs 2 EVÜ darauf berufen, dass der ihnen nach den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährte Schutz durch die Rechtswahl entzogen würde. Es ist daher zu überprüfen, ob das Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im konkreten Fall die klagenden Verbraucher besser schützt, also günstiger für sie ist.

Normen

EVÜ Art5 Abs2

1 Ob 48/12hOGH13.12.2012

Veröff: SZ 2012/136

1 Ob 21/18xOGH29.05.2018

Veröff: SZ 2018/46

Dokumentnummer

JJR_20121213_OGH0002_0010OB00048_12H0000_003

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