OGH 1Ob41/03s (RS0117573)

OGH1Ob41/03s25.3.2003

Rechtssatz

Mangels besonderer Umstände ist die Erklärung des Verkäufers, zuzusichern und zu garantieren, dass es sich um ein Originalgemälde eines bestimmten Künstlers handle, das das Fünffache des vereinbarten Kaufpreises wert sei, als bloße Eigenschaftszusicherung und nicht als Garantieerklärung, mit der eine Haftung auf das Erfüllungsinteresse (Differenz zwischen dem behaupteten Wert und dem vereinbarten Kaufpreis) übernommen wird, zu verstehen.

Normen

ABGB §880a A
ABGB §914 I

1 Ob 41/03sOGH25.03.2003

Veröff: SZ 2003/31

Dokumentnummer

JJR_20030325_OGH0002_0010OB00041_03S0000_001

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