1 Ob 362/97k | OGH | 25.11.1997 |
Veröff: SZ 70/246 |
2 Ob 60/02s | OGH | 21.03.2002 |
Auch; nur: Soll in einem Zwischenstreit die Bejahung eines Vertretungsrechts erstritten werden, so setzt die gleichzeitige Bekämpfung von Sachentscheidungen im Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Vertretenen und dessen Gegner den erkennbaren Willen des Rechtsmittelwerbers voraus, namens des Vertretenen einzuschreiten. Wird die Vertreterstellung bejaht, ist das vom Bevollmächtigten eingebrachte Rechtsmittel sachlich zu erledigen, die Verneinung führt dagegen zur Zurückweisung des Rechtsmittels. (T1) |
6 Ob 265/06y | OGH | 30.11.2006 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Der im erstinstanzlichen Verfahren eingeschrittene Beklagtenvertreter bestreitet die Prozessvollmacht des Masseverwalters zur Abgabe eines Rechtsmittelverzichts. (T2) |
3 Ob 221/11p | OGH | 14.12.2011 |
Auch; nur: Wird die Vertreterstellung bejaht, ist das vom Bevollmächtigten eingebrachte Rechtsmittel sachlich zu erledigen, die Verneinung führt dagegen zur Zurückweisung des Rechtsmittels. (T3) |
6 Ob 14/21h | OGH | 15.03.2021 |
nur: nur: Wird die Vertreterstellung bejaht, ist das vom Bevollmächtigten eingebrachte Rechtsmittel sachlich zu erledigen, die Verneinung führt dagegen zur Zurückweisung des Rechtsmittels. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19971125_OGH0002_0010OB00362_97K0000_001
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