OGH 1Ob223/75 (RS0010730)

OGH1Ob223/7510.11.1975

Rechtssatz

Die Klage des durch ein Veräußerungsverbot Berechtigten auf Feststellung, dass die grundbücherlich vollzogene lastenfreie Abschreibung eines Grundstückes vom Gutsbestande des Verkäufers und Zuschreibung dieses Grundstückes zum Gutsbestande des Käufers unwirksam sei und die diesbezüglichen grundbücherlichen Eintragungen daher zu löschen seien, ist gegen Verkäufer und Käufer als notwendige Streitgenossen (§ 14 ZPO) zu richten; die bloß gegen den Käufer gerichtete Klage ist daher mangels Passivlegitimation abzuweisen.

Normen

ABGB §364c B2
GBG §63 Abs1
ZPO §14

1 Ob 223/75OGH10.11.1975

Veröff: NZ 1977,55

1 Ob 1551/95OGH27.07.1995

Vgl

6 Ob 150/13xOGH28.11.2013

Vgl auch; Beisatz: Hier: Ein Erfolg der Löschungsklage führte dazu, dass nur die letzte Grundbuchseintragung, nämlich die Einverleibung der Beklagten und die Löschung ihrer Rechtsvorgängerin rückgängig gemacht würde und solchermaßen die Rechtsvorgängerin der Beklagten als Eigentümerin einverleibt würde. Diese ist aber nicht Partei des Verfahrens. Der Beklagten allein fehlt es an der Passivlegitimation. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19751110_OGH0002_0010OB00223_7500000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)